Akademischer Rat der Fakultät ist ein kollegiales Organ der Fakultät von der Hochschuleinrichtung der 3. und 4.Akkreditierungsstufe.
An der Spitze des Akademischen Rates der Fakultät für Linguistik steht die Vorsitzende – Dekanin der Fakultät. Die Mitglieder des Akademischen Rates sind die Stellvertreterinnen von Dekanin, die LehrstuhlleiterInnen, sowie die von den wissenschaftlichen und wissenschaftlich-pädagogischen Lehrkräften gewählte Vertreter, der Gewerkschaftsleiter der primären Gewerkschaftsorganisation von Mitarbeitern, der Gewerkschaftsleiter der primären Gewerkschaftsorganisation der Studierenden der Fakultät, Leiter der Selbstverwaltung von den Studenten der Fakultät.
Dabei sollen mindestens 75% der Mitglieder vom akademischen Fakultätsrat die wissenschaftlichen und die wissenschaftlich-pädagogischen Lehrkräfte der Fakultät betragen und mindestens 10% sollen die gewählten Vertreter unter den Studenten sein.
Zu den Kompetenzen des akademischen Rates der Fakultät gehören:
• Bestimmung allgemeiner Richtlinien der wissenschaftlichen Tätigkeit der Fakultät;
• Genehmigung von Lehrpogrammen und Lehrplänen;
• Problemlösung bei der Organisation der Ausbildung an der Fakultät.
Die Beschlüsse des akademischen Rates der Fakultät werden durch die Beschlüsse der Dekanin in Kraft gesetzt.